Angeln in Deutschland – Welche Genehmigungen braucht man?
Wer gerne Fisch grillt und am liebsten den eigenen Fang zubereiten möchte, muss wissen, dass Angler in Deutschland besondere Genehmigungen besitzen müssen. Hierzulande ist es nicht erlaubt, sich einfach mit der Angelrute zum nächsten fischreichen Gewässer aufzumachen. Ausgenommen sind Privatteiche. Für alle anderen Gewässer benötigt man in Deutschland (bis auf wenige Ausnahmen) einen Fischereischein, oft auch als Angelschein bezeichnet. Voraussetzung für diesen ist eine bestandene Fischereiprüfung in einem Bundesland. Außerdem wird je nach Angelort auch ein (Fischerei-)Erlaubnisschein verlangt. Werfen wir einmal einen Blick auf die Voraussetzungen für Angler.
Vor dem Angeln gilt: entsprechende Gehehmigungen einholen!
Übersichts-Checkliste:
In der Regel benötigt man die nachfolgend aufgelisteten Dokumente, um in Deutschland angeln zu dürfen. Diese sollten beim Angeln stets mitgeführt werden, da sie durch berechtigte Kontrollorgane überprüft werden können. Die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Dokumente können in den deutschen Bundesländern verschieden sein. Auch die Bezeichnungen für die benötigten Dokumente unterscheiden sich mitunter:
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Staatlicher Fischereischein (auch Angelschein)
Der Fischereischein ist eine notwendige Bescheinigung, um in Deutschland zu angeln. Er ist in fast allen Bundesländern Pflicht. Den Schein erhält man in der Regel nach bestandener Fischerprüfung. -
Fischereiabgabe (Mitgliedsbeitrag)
Die Fischereiabgabe ist wie ein Mitgliedsbeitrag, der gemeinsam mit der Gebühr für den Fischereischein bezahlt wird. Nur dann ist der Fischereischein gültig. Bei Eintritt wird meist außerdem eine einmalige Aufnahmegebühr fällig. -
(Fischerei-)Erlaubnisschein (auch Angelkarte)
Der Erlaubnisschein ist die schriftliche Bewilligung an einem bestimmten Gewässer(-abschnitt) angeln zu dürfen. Der Schein muss beim Angeln stets mitgeführt werden. Die Erlaubnisscheine für viele Gewässer sind online oder alternativ an den jeweiligen Verkaufsstellen erhältlich.
Um den Fischereischein zu erhalten, muss man eine theoretische- so wie eine praktische Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Staatlicher Fischereischein (auch Angelschein)
Um an deutschen Gewässern angeln zu dürfen, wird ein Fischereischein benötigt. Um diesen zu erlangen, muss ein Vorbereitungskurs besucht und eine theoretische- so wie eine praktische Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt werden. Daraufhin wird ein Prüfungszeugnis ausgehändigt, mit dem der Fischereischein bei der zuständigen Behörde abgeholt werden kann. Je nach Bundesland kann es einige kleine Unterschiede im Ablauf geben. Die theoretische Prüfung umfasst Themengebiete wie das große Feld der Fisch- und Gewässerkunde, Fragen über das Angelgerät, das Verhalten am Wasser und beim Fang sowie aktuelle Verordnungen. Die praktische Prüfung testet praktisch das Wissen am Gerät und am Wasser. Oftmals müssen Unterschiede und der Aufbau von Angelruten und Angelmethoden erläutert werden können. Das hängt jedoch wieder vom jeweiligen Bundesland ab.
Die praktische Prüfung testet praktisch das Wissen am Gerät und am Wasser. Oftmals müssen Unterschiede und der Aufbau von Angelruten und Angelmethoden erläutert werden können.
Die wichtigsten Informationen zum eigenen Bundesland findet man auf der Website des jeweiligen Landesfischerverbandes:
• Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.
• Landesfischereiverband Schleswig-Holstein
• Anglerverband Niedersachsen
• Landesfischereiverband Bayern
• Angelsport-Verband Hamburg e.V.
• Fischereiverband Saar
• Landesfischereiverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
• Verband Hessischer Fischer
• Landesverband Sächsischer Angler e.V.
• Landesfischereiverband Sachsen-Anhalt e.V.
• Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V.
• Landesanglerverband Thüringen e.V.
• Landesfischereiverband Bremen
• Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e.V.
• Landesfischereiverband Brandeburg Berlin e.V.
Leider ist der Fischereischein nicht kostenlos, aber im Gegensatz zum Jagdschein oder Führerschein sehr günstig. Kosten fallen hier für den Vorbereitungskurs inkl. der Lernmaterialien, die Prüfungsgebühr und die Ausstellung mit ggf. Bearbeitungsgebühren an. Der Vorbereitungskurs hängt von dem jeweiligen Veranstalter ab und kann bis zu 200 € kosten. Inzwischen werden auch Onlinekurse und Crashkurse angeboten, bei denen die Prüfungsfragen mindestens genauso gut vermittelt werden. Für die Prüfungsgebühr müssen noch einmal etwa 50 € bezahlt werden. Die Kosten für die Ausstellung sind sehr unterschiedlich, da in einigen Bundesländern der Fischereischein entweder für 5 Jahre oder auf Lebenszeit ausgestellt wird. Hier können Kosten bis zu 300 € auf einen zukommen. Zusammenaddiert betragen die Angelschein-Kosten also 550 €. Je nach Bundesland kann das aber auch deutlich weniger sein. In Niedersachsen ist es auch schon möglich für unter 150 € einen Fischereischein zu erhalten.
Fischereiabgabe (Mitgliedsbeitrag)
Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist in vielen Bundesländern eine weitere Voraussetzung für die Gültigkeit des Fischereischeins. Der Zeitraum, für den die Fischereiabgabe entrichtet wird, ist variabel. Sie kann z.B. ein Jahr, fünf Jahre, zehn Jahre, manchmal sogar auf Lebenszeit entrichtet werden. Mitgliedsbeiträge liegen in etwa zwischen 50 und 450 €. Die einmalig anfallenden Aufnahmegebühren sind in etwa genauso hoch.
(Fischerei-)Erlaubnisschein (auch Angelkarte)
Die Angelkarte, oft auch (Fischerei-)Erlaubnisschein, genannt, ist die Bewilligung, an einem bestimmten Gewässer angeln zu dürfen. Manche Bestandteile müssen immer gegeben sein (z.B. Name, Adresse, Gewässer), andere hingegen sind variabel und unterscheiden sich wiederum laut den jeweiligen Fischereigesetzen. Angelkarten kann man heute online oder bei den Ausgabestellen vor Ort kaufen. Meist sind die Pächter von Gewässern die ortsansässigen Fischereivereine. Um die Erlaubnis von diesen Vereinen zu erhalten, müssen Tages- Wochen- oder Jahreskarten gekauft werden. Die Preise für Tageskarten liegen meist zwischen 5 und 30 €. Jahreskarten liegen in etwa zwischen 50 und 450 €. Am besten informiert man sich direkt beim entsprechenden Verein oder Verband über die Ausgabestellen in der Nähe.
Angeln mit Kindern
Das Alter, ab dem Kinder bzw. Jugendliche in Deutschland zur amtlichen Fischerprüfung antreten können, variiert in den Bundesländern. So kann in Bayern und Schleswig-Holstein die amtliche Fischerprüfung bereits ab dem 12. Lebensjahr abgelegt werden. In Nordrhein-Westfalen, Thüringen oder Hessen muss das 14. Lebensjahr erreicht sein. In manchen Bundesländern gibt es auch sogenannte „Jugendfischereischeine“ für Kinder und Jugendliche, wie z.B. in Bayern, Hessen oder Nordrhein-Westfalen.
Angeln in Deutschland als Tourist
Wer als ausländischer Tourist in Deutschland angeln möchte, für den gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. In der Regel kann man für einen kurzfristigen Aufenthalt einen „Touristenfischereischein“ beantragen. Dieser ist dann für einen bestimmten Zeitraum gültig. Ob für den Antrag eine fischereifachliche Eignung nachgewiesen werden muss, ist ebenfalls abhängig vom jeweiligen Bundesland.
Aber auch Touristen aus einem anderen deutschen Bundesland müssen Vorschriften bedenken. Denn nicht immer werden Fischereischeine, die in einem anderen deutschen Bundesland ausgestellt wurden, anerkannt. Hier gelten viele unterschiedliche Voraussetzungen. Wir empfehlen, sich vorab an den Landesfischereiverband des entsprechenden Bundeslandes zu wenden.
Strafen bei Missachtung
Schwarzangeln ist in Deutschland verboten. Fischwilderei wird in Deutschland mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Dabei ist es unerheblich ob ein Fisch gefangen wurde oder nicht. Je nach Schwere der Straftat kann dem Angler durch das Vergehen auch die Möglichkeit entzogen werden, jemals an einer Fischereiprüfung teilnehmen zu dürfen.
Ausnahmen – Angeln ohne Fischerei-/Angelschein
Obwohl das Angeln in Deutschland sehr streng geregelt ist, kann auch in einigen Bundesländern ohne einen gültigen Fischereischein geangelt werden. Mit umgangssprachlichen „Urlaubsscheinen“ kann in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen geangelt werden. Dafür muss keine Fischereiprüfung abgelegt werden und ermöglicht das schnelle Angeln ohne monatelangem Besuchen eines Kurses und Bestehen einer Fischereiprüfung. Damit wollten die Bundesländer auf Touristen reagieren, die in ihrem Urlaubsgebiet angeln wollten, dies aber aufgrund fehlender Voraussetzungen nicht durften. Dieser Touristenfischereischein ersetzt den Fischereischein allerdings nicht und hat einige Nachteile. Nach bezahlen der Fischereiabgabe kann in Brandenburg ein Jahr lang geangelt werden, jedoch nicht mit Kunstköder oder Köderfischen. In Mecklenburg-Vorpommern kann der Touristenfischereischein (mehrmals im Kalenderjahr) für bis zu 28 Tagen erworben werden. Auch in Schleswig-Holstein sind es bis zu 28 Tagen (einmalige Verlängerung um 28 Tagen im selben Kalenderjahr), bloß unter dem Namen Urlauberfischereischein. In Thüringen kann der Vierteljahresfischereischein erworben werden, der den Angler dazu berechtigt, eine Handangel für ein Vierteljahr zu führen. Erlaubnisscheine müssen in diesen vier Bundesländern, wie üblich, noch zusätzlich gekauft werden, sonst droht eine Strafe!
Wer alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, der braucht nur noch die passende Ausrüstung, Geduld und ein bisschen Anglerglück. Mehr zum Thema Fisch gibt's im FIRE&FOOD Fisch-Special.
Ausführliche Infos findet man im Fischereigesetz der deutschen Bundesländer:
• Schleswig-Holstein
• Niedersachsen
• Nordrhein-Westfalen
• Baden-Württemberg
• Bayern
• Brandenburg
• Bremen
• Hamburg
• Hessen
• Mecklenburg-Vorpommern
• Saarland
• Sachsen
• Sachsen-Anhalt
• Rheinland Pfalz
• Thüringen
• Berlin